Pressemitteilung 2 vom 24.05.2024
Insolvente Hausverwaltung Dettling: Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer und dessen Bruder wegen Untreue
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Hausverwaltung Dettling Anklage wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue in 79 Fällen und gegen seinen Bruder wegen des Verdachts der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue in 77 Fällen zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben.
Die Anklage geht davon aus, dass die Hausverwaltung Dettling in den Jahren 2019 bis 2022 28 Wohnungseigentumsgemeinschaften, die von ihr verwaltet wurden, Abschlagszahlungen für Handwerkerleistungen in Höhe von insgesamt 240.924 Euro in Rechnung gestellt hat, die nie erbracht werden sollten.
Der 41-jährige Tommy S. soll als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH und Co.KG die Verantwortung für die Hausverwaltungen gehabt haben. Der 39-jährige Martin S. soll im Auftrag seines Bruders die betreuten Wohnobjekte abgefahren und Vorschläge für Handwerkerleistungen unterbreitet haben. Auf Anweisung von Tommy S. sollen den Wohnungseigentumsgemeinschaften dann Abschlagszahlungen für die behaupteten Handwerkerleistungen in Rechnung gestellt worden sein.
Den 28 Wohnungseigentumsgemeinschaften aus dem Großraum Nürnberg entstand lt. Anklage dadurch ein Schaden von insgesamt 240.924 Euro.
Der Angeschuldigte Martin S. bestreitet die Tatvorwürfe, der Angeschuldigte Tommy S. hat sich bisher nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem mehr als 60 Zeugen benannt.
Die Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.