Pressemitteilung 3 vom 29.11.2024
Schüsse aus der Dienstwaffe in Bad Windsheim: Ermittlungen gegen Polizeibeamte wurden eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte, die am 05.04.2024 in Bad Windsheim einen 31-jährigen Mann durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt hatten, eingestellt, da die Beamten von einer Notwehrlage ausgehen mussten.
Am 05.04.2024 gegen 17.15 Uhr trafen zwei Polizeistreifen der Polizeiinspektion Bad Windsheim am Bahnhofsplatz ein, nachdem über Notruf ein Mann mit einer Schusswaffe gemeldet worden war. Vor Ort richtete der Mann seine Waffe auf die uniformierten Beamten und legte diese trotz mehrfacher Aufforderung nicht nieder. Nachdem er auch auf die Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht reagierte und sich immer weiter auf die Polizeibeamten zubewegte, gaben diese mehrere Schüsse ab, wodurch der Mann lebensgefährlich verletzt wurde.
Dieser Ablauf des Tatgeschehens wird sowohl von den Polizeibeamten als auch von mehreren zufällig anwesenden Passanten übereinstimmend geschildert. Bestätigt werden diese Angaben durch ein von einem unbeteiligten Zeugen gefertigtes Handyvideo, das wesentliche Teile des Geschehens zeigt.
Bei der Untersuchung der Waffe des Mannes wurde festgestellt, dass es sich nicht um eine echte Schusswaffe, sondern um eine sogenannte PTB-Waffe handelte. In der konkreten Einsatzsituation konnten die Beamten diese hochwertige Nachbildung jedoch nicht von einer scharfen Waffe unterscheiden. Sie mussten vielmehr von Lebensgefahr für sich und weitere Personen vor Ort ausgehen.
Ein strafbares Verhalten der Polizeibeamten liegt somit nicht vor.
Heike Klotzbücher
Oberstaatsanwältin