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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 17.02.2025

Messerangreifer in Lauf an der Pegnitz von Polizeibeamtin erschossen: Ermittlungen wurden eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Beamtin der Bundespolizei, die am 30.06.2024 in Lauf an der Pegnitz einen 34-jährigen Mann durch einen Schuss aus der Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt hatte, eingestellt, da eine Notwehrlage vorlag.

Am 30.06.2024 gegen 16.45 Uhr waren drei Beamte der Bundespolizei mit einem Streifenfahrzeug im Bereich des Zentralen Busbahnhofs in Lauf unterwegs, als ein 34-jähriger Iraner gestikulierend auf das Fahrzeug der Polizei zukam und versuchte, die Türen zu öffnen.

Als die Beamten ihr Fahrzeug in einiger Entfernung parkten und ausstiegen, lief der Mann mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 18,5 cm in der Hand auf die Bundespolizisten zu. Auf deren Aufforderung, stehen zu bleiben und das Messer fallen zu lassen, reagierte er ebenso wenig wie auf die Androhung des Schusswaffengebrauchs. Nachdem er das Messer gezielt in Richtung von Kopf und Oberkörper der Beamten bewegte und auch der Einsatz von Pfefferspray ohne Wirkung blieb, gab die Bundespolizistin einen Schuss auf den nur noch wenige Meter entfernten Mann ab, der daraufhin zu Boden ging und noch am Tatort verstarb.

Dieser Ablauf des Tatgeschehens wird sowohl von den drei Polizeibeamten als auch von weiteren zufällig anwesenden Passanten übereinstimmend geschildert.

Da die Abgabe eines gezielten Schusses in dieser Situation die einzige Möglichkeit darstellte, einen Messerangriff auf sich oder ihre Kollegen abzuwehren, war das Vorgehen der Polizeibeamtin aufgrund von Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt.

Ein strafbares Verhalten liegt somit nicht vor.


Heike Klotzbücher

Oberstaatsanwältin