Pressemitteilung 1 vom 09.01.2025
Tödliche Schüsse aus der Dienstwaffe in Nürnberg: Ermittlungen gegen Polizeibeamten wurden eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten, der am 02.11.2024 in einem Mehrfamilienhaus in Nürnberg einen Mann durch mehrere Schüsse tödlich verletzt hat, eingestellt, da die Schüsse durch Nothilfe gerechtfertigt waren.
Am 02.11.2024 gegen 10.23 Uhr wurde eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost aufgrund des Notrufs einer Nachbarin in die Wunibaldstraße in Nürnberg beordert. Dort waren aus einer Wohnung die Hilferufe einer Frau zu hören. Nachdem trotz Aufforderung der Beamten nicht geöffnet wurde, traten diese die Wohnungstüre ein.
Im Schlafzimmer sahen sie, dass der als psychisch auffällig bekannte Wohnungsinhaber einer auf dem Boden liegenden Frau ein großes Küchenmesser an den Hals hielt. Trotz mehrfacher Aufforderung und der Androhung, von der der Schusswaffe Gebrauch zu machen, legte dieser das Messer nicht ab. Nachdem die Frau weiterhin um Hilfe rief und der Mann ankündigte, sie „mitzunehmen“, mussten die Beamten von akuter Lebensgefahr ausgehen. Ein Polizeibeamter gab daraufhin drei Schüsse auf den Oberkörper des Mannes ab und verletzte ihn dadurch tödlich. Die Frau blieb körperlich unversehrt.
Dieser Ablauf des Tatgeschehens wird sowohl von den Polizeibeamten als auch von der geschädigten Frau sowie Nachbarn übereinstimmend geschildert.
Da der Polizeibeamte nach dem Ergebnis der Ermittlungen in Nothilfe zugunsten der bedrohten Frau und somit gerechtfertigt gehandelt hat, liegt kein strafbares Verhalten vor.
Heike Klotzbücher
Oberstaatsanwältin