Pressemitteilung 4 vom 10.03.2025
Klimaaktivistinnen legen den Flugbetrieb des Nürnberger Flughafens lahm: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen zwei Klimaaktivistinnen, die sich am 15.08.2024 auf dem Rollfeld des Nürnberger Flughafens festgeklebt und damit eine zeitweilige Einstellung des Flugbetriebs erzwungen hatten, Anklage wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Nötigung erhoben.
Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:
Am 15.08.2024 um 5.36 Uhr schnitten zwei 24 und 28 Jahre alte Frauen mit Bolzenschneidern ein Loch in den Sicherheitszaun des Flughafens Nürnberg und gelangten durch dieses auf den Zubringer der Start- und Landebahn. Dort klebten sie sich am Boden fest, sodass der gesamte Flugverkehr bis 7.06 Uhr eingestellt werden musste.
Zwei Flüge mussten gestrichen werden, bei weiteren Flügen kam es zu erheblichen Verspätungen. Bei drei Flugzeugen war das Boarding bereits abgeschlossen, sodass insgesamt mindestens 272 Passagiere für den Zeitraum der Verspätung von 70 bzw. 136 Minuten das Flugzeug nicht verlassen konnten.
Zudem konnten bis zur Wiederaufnahme des Flugverkehrs zwei in Nürnberg stationierte Rettungshubschrauber nicht eingesetzt werden.
Die finanziellen Folgen dieser Aktion belaufen sich für den Flughafen Nürnberg auf ca. 10.000 Euro, für den Feuerwehreinsatz sind darüber hinaus Kosten von über 8.000 Euro entstanden.
Die Angeschuldigten, die der Gruppierung der Letzten Generation angehören, haben sich zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert.
Der Strafrichter am Amtsgericht Nürnberg muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig gelten.
Heike Klotzbücher
Oberstaatsanwältin