Pressemitteilung 5 vom 21.03.2025
Getötete Frau aus Pommelsbrunn: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den getrenntlebenden Ehemann Anklage wegen des Verdachts des Mordes an seiner 49-jährigen Frau erhoben.
Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:
Am 27.09.2024 drang der 51-jährige Angeschuldigte in den frühen Morgenstunden in das Haus seiner von ihm getrenntlebenden Ehefrau ein, um diese zu töten. Er überraschte sein Opfer im Schlaf und erdrosselte sie mit einem Kleidungsstück. Anschließend brachte er den Leichnam in seinem PKW zu einem Waldstück bei Alfeld, wo er ihn vergrub.
Die Anklage sieht hinsichtlich der Tötung der Ehefrau das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, weil der Angeschuldigte aus übersteigertem Besitzdenken die bereits im Juli 2024 von der Geschädigten vollzogene Trennung nicht akzeptieren wollte.
Darüber hinaus wird das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, da der Angeschuldigte bei der Tatbegehung die Arg- und Wehrlosigkeit seines schlafenden Opfers ausnutzte.
Der Angeschuldigte, der sich seit 30.09.2024 in Untersuchungshaft befindet, bestreitet die Tat, darüber hinaus hat er sich zum Tatvorwurf nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 20 Zeugen und fünf Sachverständige benannt.
Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.
Heike Klotzbücher
Oberstaatsanwältin