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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Allgemeine Strafsachen aus den Bezirken Fürth und Neustadt a.d.Aisch

In der Zweigstelle Fürth werden im Wesentlichen Allgemeine Strafsachen bearbeitet, die in den Bezirken der Amtsgerichte Fürth und Neustadt a.d.Aisch begangen wurden.


Allgemeine Strafsachen u. Verkehrsstrafsachen aus dem Bezirk Erlangen

In der Zweigstelle Erlangen werden im Wesentlichen Allgemeine Strafsachen und Verkehrsstrafsachen bearbeitet, die im Bezirk des Amtsgerichts Erlangen begangen wurden.


Ermittlungsverfahren

Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist eine der Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft:

Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren sind nicht nur allgemeine Strafsachen wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung, sondern auch eine Vielzahl von Spezialsachen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um

  • Schwurgerichtssachen
  • politische Strafsachen
  • Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
  • Jugendsachen und Jugendschutzsachen
  • Verkehrssachen
In der Hauptstelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth werden (mit Ausnahme der Verkehrsstrafsachen aus dem Bezirk Erlangen) sämtliche dieser Spezialverfahren bearbeitet. Darüber hinaus ist die Hauptstelle für Allgemeine Strafsachen zuständig, soweit sie nicht in den Bereichen der Zweigstellen Fürth und Erlangen begangen wurden. Schließlich werden Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren auch aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Ansbach zentral von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bearbeitet.


Strafvollstreckungsverfahren

In den Strafvollstreckungsverfahren vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Freiheits- und Geldstrafen und Maßregeln wie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis.

Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

In einigen Spezialfällen werden die Verfahren bayernweit von jeweils einer sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaft bearbeitet. So ist z.B. die Staatsanwaltschaft München I zuständig für die Verfolgung von Doping-Delikten oder die Staatsanwaltschaft Kempten zuständig für die Bearbeitung von Verfahren, die die Verfolgung von Straftaten betreffen, die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz vorgeworfen werden. Sollten derartige Verfahren, für die eine Spezialzuständigkeit besteht, bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingehen, werden sie von hier an die jeweils zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft abgegeben.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)