Pressemitteilung Nr. 11 vom 05.03.2021
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 05.03.2021 - Bereich Main-Rhön
Ermittlungserfolg für EKO „Lupus“ und Staatsanwaltschaft - Fünfter Tatverdächtiger in Haft
SCHWEINFURT. Im Oktober 2020 gründete die Kriminalpolizei Schweinfurt nach einer Vielzahl von Zigarettenautomaten-Diebstählen in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungskommission „Lupus“. Nachdem sich bereits vier Personen in Untersuchungshaft befinden, konnte im Rahmen der intensiven Ermittlungen nun ein fünfter Tatverdächtiger festgenommen werden.
Wie bereits berichtet, häuften sich seit Anfang des Jahres 2020 im Bereich Main-Rhön, insbesondere in den Landkreisen Schweinfurt und Rhön-Grabfeld, die Diebstähle von Zigarettenautomaten. Die Täter hatten es hierbei sowohl auf das Bargeld, aber auch auf die Zigaretten selbst abgesehen. Im Oktober 2020 wurde schließlich in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt bei der Kripo Schweinfurt die fünfköpfige Ermittlungskommission „Lupus“ gegründet. Bereits im November 2020 konnten zwei Männer im Alter von 31 und 34 Jahren festgenommen werden. In der Folge gelang die Festnahme zweier weiterer Tatverdächtiger. Diese befinden sich allesamt in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der gemeinsamen intensiven Ermittlungen der Kripo Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ergaben sich schließlich Hinweise auf einen fünften 19-jährigen Mittäter. Auf Grund des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen denMann.
Der 19-Jährige konnte schließlich am Montag der vergangenen Woche in Kassel durch hessische Einsatzkräfte vorläufig festgenommen werden. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch einen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt am Dienstag wurde der Mann in eine naheliegende Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der EKO Lupus dauern unterdessen weiter an. Nach derzeitigem Sachstand verursachte die Tätergruppierung einen Gesamtschaden von 250.000 Euro.