Pressemitteilung Nr. 21 vom 26.07.2023
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 26.07.2023 - Bereich Main-Rhön
Körperlicher Angriff und Beleidigungen mit fremdenfeindlichem Hintergrund – Untersuchungshaftbefehl gegen Tatverdächtige erlassen
SCHWEINFURT / INNENSTADT. Am Montag griff eine Frau in der Innenstadt eine Passantin an und beleidigte die Frau fortwährend rassistisch. Einsatzkräfte der Polizei Schweinfurt waren schnell vor Ort und konnte die Tatverdächtige festnehmen. Die Tatverdächtige zeigte sich weiterhin aggressiv. Ihr mussten unter Anwendung unmittelbaren Zwangs Handfesseln angelegt werden. Die Tatverdächtige wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Dienstag einem Richter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat.
Rassistische Beleidigungen und körperlicher Angriff - Tatverdächtige festgenommen
Die erste Mitteilung über eine offensichtlich aggressive Person in der Innenstadt ging gegen 11:00 Uhr bei der Polizei ein. Eine 36-jährige Frau hatte eine Passantin wohl aufgrund ihres Kopftuches ausländerfeindlich beleidigt und diese auch körperlich angegangen. Währenddessen äußerte die Frau fortwährend rassistische Beleidigungen und zeigte auch den „Hitlergruß“ im Chateaudunpark. Durch den Angriff der 36-Jährigen wurde die Passantin körperlich nicht verletzt. Die hinzugerufenen Streifen der Polizei Schweinfurt waren schnell vor Ort und konnten die Frau im Bereich des Georg-Wichtermann-Platzes antreffen. Im Zuge der Ansprache zeigte die Frau sich weiterhin aggressiv und musste schließlich zu Boden gebracht und gefesselt werden. Eine an der Festnahme beteiligte Polizeibeamtin wurde durch die Tatverdächtige ebenfalls fremdenfeindlich beleidigt und bei der Fesselung leicht verletzt.
Vorführung der Tatverdächtigen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens
Gegen die Tatverdächtige wurde am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ein beschleunigtes Verfahren eröffnet. Im Hauptverhandlungstermin zeigte sich die wohnsitzlose Frau weiterhin verbal aggressiv. Der Richter erließ daraufhin einen Untersuchungshaftbefehl gegen die wohnsitzlose Dame wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sie sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt und wartet nun auf eine Aburteilung ihrer Taten im regulären Strafverfahren.