Pressemitteilung Nr. 26 vom 27.09.2023
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 27.09.2023 - Bereich Main-Rhön
Polizeibeamten angegriffen und Maßnahmen widersetzt - Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl
GOCHSHEIM, LKR. SCHWEINFURT. Am Montagvormittag verhielt sich ein 36-Jähriger im Bereich eines Hotels auffällig, als er aus nicht nachvollziehbaren Gründen vor verschiedenen Zimmertüren gestanden haben soll. Eine hinzugerufene Streife der Schweinfurter Polizei konnte den stark alkoholisierten Mann in seinem Fahrzeug antreffen, kontrollieren und in Gewahrsam nehmen. Im weiteren Verlauf griff der Tatverdächtige einen Beamten in der Polizeidienststelle an und verletzte diesen durch einen Kopfstoß leicht. Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den 36-Jährigen.
Aufmerksamer Zeuge verständigt die Polizei
Gegen 08:40 Uhr teilte ein Zeuge bei der Polizei mit, dass sich eine männliche Person im Bereich eines Hotels in der Karl-Schöner-Straße auffällig verhalten soll. Er soll dabei auch ein Messer in der Hand gehalten haben. Eine Streifenbesatzung der Schweinfurter Polizei war zügig vor Ort und konnte den Mann noch im Bereich der Karl-Schöner-Straße in seinem Pkw antreffen. Bei einer anschließenden Personenkontrolle wurde festgestellt, dass der 36-Jährige mit etwa drei Promille erheblich alkoholisiert war. Darüber hinaus war der Tatverdächtige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das zuvor getragene Messer konnte im Fahrzeug aufgefunden werden.
Polizeibeamten angegriffen und verletzt
Die Polizei brachte den Tatverdächtigen zur Polizeiinspektion Schweinfurt, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. In der Folge widersetzte sich der Mann den Anordnungen der Polizeibeamten und griff einen Beamten mit einem Kopfstoß an. Dieser wurde dadurch leicht verletzt.
Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen
Der Festgenommene, der aktuell offenbar ohne festen Wohnsitz ist, blieb zunächst in Polizeigewahrsam, bis er am Dienstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Dieser ordnete gegen den 36-Jährigen die Untersuchungshaft, unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung, an. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.