Pressemitteilung Nr. 18 vom 13.05.2024
Pressebericht der Staatsanwaltschaft Schweinfurt
Rechtskraft der Verurteilung eines Verantwortlichen für den Unfall beim Neubau der Schraudenbachbrücke (A7)
Im Strafverfahren wegen des Einsturzes eines Traggerüsts beim Neubau der Schraudenbachbrücke (A 7, Nähe Schweinfurt) ist die Verurteilung eines der angeklagten Ingenieure durch das Landgericht Schweinfurt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilten Prüfingenieurs als unbegründet. Die Revision eines Mitangeklagten führte dagegen wegen eines Formfehlers zur Aufhebung seiner Verurteilung und zur Zurückverweisung der Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Schweinfurt.