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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 12 vom 23.04.2025

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 23.04.2025

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre umfassenden Ermittlungen zusammen mit einer Ermittlungskommission der Kriminalpolizei Schweinfurt abgeschlossen und gegen einen 57-Jährigen aus Schweinfurt Anklage wegen Betrugs und Untreue in 179 Fällen zum Landgericht Schweinfurt erhoben.

Der aus Schweinfurt stammende Mann war zunächst als stellvertretender Leiter einer Bankfiliale in einem Schweinfurter Seniorenheim sowie nach deren Schließung in der Hauptfiliale der Bank in Schweinfurt für die Betreuung von Privatkunden zuständig. 

Spätestens ab dem Jahr 2012 soll sich der Angeschuldigte dazu entschlossen haben, das zu ihm aufgebaute Vertrauen vermögender Bankkunden höheren Lebensalters für eigene finanzielle Interessen auszunutzen. Hierzu soll er unter Missbrauch seiner besonderen beruflichen Stellung zehn Personen in Aussicht gestellt haben, deren Bargeld und sonstige Vermögenswerte gewinnbringend für sie anzulegen. Tatsächlich habe er die vereinnahmten Gelder aber zur Finanzierung seines eigenen  luxuriösen Lebensstils zweckentfremdet. 

Im Tatzeitraum von Mitte 2012 bis November 2024 soll hierdurch ein Gesamtschaden von 2.149.216,57 € verursacht worden sein, dem wiederum 317 Taten zugrunde liegen, von denen 138 mit einem mutmaßlichen Gesamtschaden von 1.398.588,27 € aufgrund der späten Kenntniserlangung durch die Ermittlungsbehörden verjährt sind. Gegenstand der Anklage sind somit 179 Taten mit einem mutmaßlichen Gesamtschaden von 750.628,30 €. Wegen der verjährten Taten kommt zwar keine Verurteilung in Betracht. Das Gericht kann jedoch im gleichzeitig mit der Anklage betriebenen sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren die Einziehung des auf diese Taten entfallenden Schadensbetrages anordnen, so dass vom Angeschuldigten ein Geldbetrag in dieser Höhe zu leisten wäre, wenn das Gericht die Überzeugung von der Schadensverursachung durch ihn gewinnen sollte. 

Gegen zwei Personen, denen Geldwäsche im Zusammenhang mit den angeklagten Taten zur Last liegt, wird in gesonderten Verfahren ermittelt.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 27.11.2024 in Untersuchungshaft und äußerte sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden im Wege der Rechtshilfe in enger Abstimmung mit den spanischen Justizbehörden unter anderem Appartements des Angeschuldigten durchsucht. Zudem konnten umfangreiche Vermögenswerte in Form von 290.000 € Bargeld, hochwertigem Inventar, Kunstgegenständen, Uhren und hochpreisigen Weinen sichergestellt werden.

Das Landgericht Schweinfurt hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage und des Antrags auf Eröffnung des selbstständigen Einziehungsverfahrens zu entscheiden.