Pressemitteilung 55 vom 06.12.2023
Anklage gegen zwei Erzieherinnen des Kindergartens Greußenheim
Presseerklärung vom 06.12.2023
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat nach Abschluss der Ermittlungen gegen zwei bis Dezember 2022 im Kinderhaus am Geisberg in Greußenheim tätige Erzieherinnen (Alter 30 bzw. 37 Jahre) Anklage zum Landgericht Würzburg erhoben.
Der 30-jährigen Angeschuldigten liegt vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch "aktives Tun“ zur Last. Die Taten sollen zu nicht genauer bestimmbaren Tatzeitpunkten zwischen September und Dezember 2021 begangen worden sein. Die Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe bislang.
Der 37-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, trotz ihrer gegenüber den Kindern bestehenden Obhutspflicht bei den meisten der Taten untätig geblieben zu sein und diese weder den Eltern noch der Kindergartenleitung rechtzeitig gemeldet zu haben, um künftige Übergriffe zu verhindern. Sie ist daher angeklagt, sich durch Unterlassen der vorsätzlichen Körperverletzung, der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Die 37-jährige Angeschuldigte hat sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens geständig eingelassen. Das Geständnis hat sich für die Staatsanwaltschaft nach dessen Überprüfung im Rahmen der Ermittlungen als glaubhaft dargestellt.
Von den angeklagten Übergriffen waren vier Kinder im Alter zwischen ca. 18 Monaten und drei Jahren betroffen.
Die Anklage wurde wegen der besonderen Bedeutung des Falles zum Landgericht erhoben (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG). Neben dem bestehenden medialen Interesse des Falles rechtfertigt insbesondere die Stellung der Angeschuldigten, der besondere Kontext der Tatbegehung im Kindergartenalltag in einem eigentlich geschützten Umfeld sowie das Alter der Tatopfer die Anklage vor dem Landgericht.