Pressemitteilung 13 vom 26.03.2024
Anklageerhebung wegen Totschlags nach Messerstichen vor Würzburger Diskothek
Presseerklärung vom 26.03.2024
Würzburg. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei in Würzburg wurde nun Anklage gegen einen 22-Jährigen aus Offenbach am Main erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, am 17. September 2023 vor einer Diskothek in der Würzburger Haugerpfarrgasse mit mehreren Messerstichen einen 28-Jährigen getötet und ebenfalls mit Tötungsvorsatz zwei weitere junge Männer durch Messerstiche teils schwer verletzt zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass es am Morgen des 17.09.2023 vor einer Diskothek in der Würzburger Haugerpfarrgasse zunächst zu einem Streit zwischen dem nunmehr angeklagten 22-Jährigen und einer Gruppe anderer Diskothekenbesucher gekommen war. Im Laufe dieser Auseinandersetzung soll der 22-Jährige ein Messer gezogen und mehrfach auf einen 28-Jährigen eingestochen haben, der wenig später seinen tödlichen Verletzungen erlag. Außerdem soll der 22-Jährige zwei weitere junge Männer, die versucht haben sollen, ihn zurückzuhalten, ebenfalls mit Messerstichen erheblich verletzt und dabei deren Tod in Kauf genommen haben. Der Angeschuldigte lässt sich über seine Verteidiger dagegen dahingehend ein, dass sein Verhalten gerechtfertigt sei, weil er seinerseits angegriffen worden wäre.
Der Angeschuldigte konnte noch am 17.09.2023 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er muss sich nun wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das Gesetz sieht für den Totschlag Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren vor.
Die akribische Aufarbeitung aller vorhandenen Spuren und die Einvernahme zahlreicher Zeugen durch die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg und die Staatsanwaltschaft Würzburg haben den Verdacht gegen den 22-jährigen spanischen Staatsangehörigen nun so weit erhärtet, dass Anklage erhoben werden konnte. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würzburg entscheiden.