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Amtsgericht Aichach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Ehesachen (Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe)
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • sonstige Familiensachen (z.B. Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten)
  • Lebenspartnerschaftssachen
  • Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen bei Minderjährigen

In den Ehesachen (§ 121 FamFG), Folgesachen (§ 137 Abs. 2 FamFG) und in selbständigen Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) besteht Anwaltszwang.
Ausnahmen sind in § 114 Abs. 4 FamFG geregelt.

Geschäftsstellen (Serviceeinheiten) des Familiengerichts

Serviceeinheit für Richtergeschäftsaufgabe 1 F:
Schloßplatz 7
86551 Aichach
Zimmer Nr. 111 im 1. Stock/Ostflügel
Parteiverkehr:

Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Telefon: 08251 / 894 -133, -137 o. -179


Serviceeinheit für Richtergeschäftsaufgabe 2 F:

Schloßplatz 7
86551 Aichach
Zimmer Nr. 112 im 1. Stock/Ostflügel
Parteiverkehr:
Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon: 08251 / 894-176

Serviceeinheit für Richtergeschäftsaufgabe 3 F:
Schloßplatz 7
86551 Aichach
Zimmer Nr. 111 im 1. Stock/Ostflügel
Parteiverkehr:
Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon: 08251 / 894 -133, -170 o. -179

Hinweis: Bei eiligen Anträgen zu Protokoll der Rechtsantragstelle außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten ist vorher eine Anfrage unter 08251/894-0 zu empfehlen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.


Weitere Informationen und nützliche Hinweise

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