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Amtsgericht Altötting

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Scheidungs- und sonstige Ehesachen             
  • Versorgungsausgleich            
  • Güterrecht (Zugewinnausgleich)
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Unterhalt
  • Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
  • Abstammungssachen (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
  • Familiengerichtliche Genehmigungen
  • Vormundschaften und Pflegschaften
  • Adoptionen
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Lebenspartnerschaftssachen

Verfahrenskostenhilfe

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Erreichbarkeit

Zimmer 104, 105 und 106/I. Stock Neubau
Telefon: 08671 / 5060-152, -153, -154 und -155
Telefax: 08671 / 5060-142

Verfahrensübersicht