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Amtsgericht Augsburg

Familienverfahren

Geänderte Öffnungs- und Sprechzeiten siehe

Sorgevollmacht für ukrainische Eltern

Befinden sich minderjährige Kinder ohne eine sorgeberechtigte Person in Deutschland, ist erst einmal niemand da, der wichtige Entscheidungen z.B. über den Aufenthalt, die Gesundheitssorge oder den Schulbesuch des Kindes treffen kann. Es kommen daher gerichtliche Verfahren zur Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge und die Bestellung eines Vormundes als gesetzlicher Vertreter des Kindes in Betracht.

Um dies zu vermeiden, reicht es aus, wenn die im Ausland befindlichen Eltern eine in Deutschland lebende Vertrauensperson zur Ausübung der elterlichen Sorge bevollmächtigen. Hierzu kann das anliegende Formular verwendet werden.

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für

  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Vormundschafts- und Pflegschaftssachen
  • Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehewohnung und Haushaltssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Familiengerichtliche Genehmigungen

Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)

Serviceeinheit 1

  • Richtergeschäftsaufgabe 10002:
    Zimmer 053, Telefon: 0821 / 3105-2541
  • Richtergeschäftsaufgabe 10003:
    Zimmer 056, Telefon: 0821 / 3105-2266
  • Richtergeschäftsaufgabe 10005:
    Zimmer 055, Telefon: 0821 / 3105-2567
  • Richtergeschäftsaufgabe 10008:
    Zimmer 055, Telefon: 0821 / 3105-2545
  • Richtergeschäftsaufgabe 10009:
    Zimmer 053, Telefon: 0821 / 3105-2566
  • Richtergeschäftsaufgabe 10012:
    Zimmer 052, Telefon: 0821 / 3105-2555
  • Rechtspflegergeschäftsaufgabe 53 und 54:
    Zimmer 054, Telefon: 0821 / 3105-2547
  • Rechtspflegergeschäftsaufgabe 51 und 52:
    Zimmer 054, Telefon: 0821 / 3105-2118

Serviceeinheit 2

  • Richtergeschäftsaufgabe 10001:
    Zimmer 035, Telefon: 0821 / 3105-2662
  • Richtergeschäftsaufgabe 10004:
    Zimmer 033, Telefon: 0821 / 3105-2146
  • Richtergeschäftsaufgabe 10006:
    Zimmer 033, Telefon: 0821 / 3105-2662
  • Richtergeschäftsaufgabe 10007:
    Zimmer 035, Telefon: 0821 / 3105-2976

Sorgerechts- und Umgangsverfahren

Bereits seit dem Sommer 2006 werden Streitigkeiten um die elterliche Sorge und den Umgang eines Elternteils mit dem Kind beim Familiengericht Augsburg in der Regel nach den Grundsätzen des "Augsburger Netzwerks Trennung und Scheidung (ANTS)" durchgeführt. Ziel ist dabei eine schnelle tragfähige Einigung der Beteiligten ohne langwierige juristische Auseinandersetzung und mit möglichst wenig Belastung für die Kinder. Das Nähere kann dem Merkblatt des Familiengerichts entnommen werden.

Freiheitsentziehende Maßnahmen Kinder

Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen dem familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalt, § 1631 b Abs. 2 BGB.

Nach dem neuen Gesetz ist in nachfolgend aufgelisteten Fällen durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - ein Antrag auf richterliche Genehmigung zu stellen.

Zuständig ist das Amtsgericht des Ortes, an dem das minderjährige Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, d.h. dauerhaft wohnt oder der Aufenthalt auf einen längeren Zeitraum angelegt ist.

  • Genehmigungspflichtig sind

    • alle freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen (z. B. Time-Out-Räume, Bettgitter etc.),

    • die über einen längeren Zeitraum (Faustformel: über drei Tage hinaus) oder regelmäßig (d.h. wenn sich bestimmte Situationen wiederholen) angewendet werden,
    • allerdings nur, wenn sich das Kind in einer Einrichtung befindet (z.B. Heime, Krankenhäuser, Kindergärten).
    • Die Genehmigungspflicht gilt auch für Kinder in einer Unterbringung.
  • Nicht genehmigungspflichtig sind
    • Maßnahmen im häuslichen Bereich
    • Freiheitsentziehungen "in alterstypischer Weise" (z.B. Gitterbetten bei Säuglingen und Kleinkindern).

Der Antrag kann mit dem Formblatt "Antrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen bei Minderjährigen" unter Beifügung eines ärztlichen Attests entsprechend den dortigen Vorgaben beantragt werden.

Weitere Auskunfts- und Beratungsstellen (Adoption von Minderjährigen)

Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Augsburg
Schlossermauer 7, 86150 Augsburg
Ansprechpartner:
Telefon: 0821 / 324-2840
Telefax: 0821 / 324-2822


Adoptionsvermittlungsstelle beim Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon Vermittlung: 0821 / 3102-0


Adoptionsdienst der Kath. Jugendfürsorge für die Diözese Augsburg
Stettenstraße 19, 86150 Augsburg
Ansprechpartner:
Telefon: 0821 / 3100-166
Telefax: 0821 / 3100-111

Verfahrensübersicht