Justizministerin Dr. Beate Merk zum Tag des Geistigen Eigentums: "Was wir brauchen, sind nicht goldene Worte, sondern eine echte Verbesserung der Rechte der Urheber und Erfinder !"
In Reaktion auf die heutige Presserklärung des Bundesministeriums der Justiz zum Tag des Geistigen Eigentums, in der die Bedeutung des heute im Bundestag behandelten Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums hervorgehoben wird, betonte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute nochmals: "Was unsere Urheber wirklich brauchen, sind nicht goldene Worte, sondern eine konkrete Verbesserung ihrer Rechte. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte des geistigen Eigentums wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht und muss dringend nachgebessert werden", so Merk.
"Mich stört vor allem die ungenügende Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs des Urhebers gegen Internetprovider", so Merk. "Unserer Wirtschaft wird durch die Verletzung von Urheberrechten im Internet, z.B. durch das unerlaubte Angebot von Filmen und Musikstücken, ein immenser Schaden zugefügt. Der Betroffene kann sich aber nur wehren, wenn er vom Provider erfährt, wer hinter der Verletzung steckt. Dazu braucht er einen Auskunftsanspruch. Den gibt ihm das Gesetz zwar, stellt dafür aber zugleich so strenge Voraussetzungen auf, dass es in der Praxis weitgehend leerlaufen wird." Das Gesetz sieht beispielsweise einen Richtervorbehalt, die selten erfüllte Voraussetzung einer Rechtsverletzung "im geschäftlichen Verkehr" und eine ungenügende Schadensersatzregelung vor.
"Diejenigen, die im Internet geschützte Werke illegal anbieten und dazu ihre Kommunikation bewusst öffentlich machen, können sich nicht auf der anderen Seite auf den Datenschutz berufen und auf einen Richterspruch pochen", so Merk. "Und ein geschäftliches Handeln ist bei Internet-Tauschbörsen schwerlich nachzuweisen, insbesondere fließen in diesem Bereich gerade keine Gelder." Zudem forderte Merk einen Schadensersatz in Höhe der doppelten - statt, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, der einfachen - Lizenzgebühr. "Bei der erlaubten Nutzung fremden geistigen Eigentums übersteigen die Erträge in der Regel die Aufwendungen für Lizenzen, sonst würde es sich nicht lohnen. Das muss sich auch derjenige, der die Rechte unzulässig nutzt, entgegenhalten lassen."
"Wenn das Gesetz so kommt, wird weiterhin Wildwest im Internet herrschen. Das können wir nicht dulden", so Merk.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?