Vorstellung der Sexualstraftäterdatei "HEADS" / Justizministerin Merk: "Sexualstraftäter ziehen über Ländergrenzen" / Justizminister anderer Bundesländer zeigen sich interessiert
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München gemeinsam mit der Bayerischen Polizei die neue bayerische Sexualstraftäterdatei "HEADS" vorgestellt. Anwesend waren die Justizministerinnen und Justizminister der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen, die sich über die Ziele und Funktionsweise von "HEADS" informierten. Merk: "Mit der einzelfallbezogenen Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern aufgrund eines Registers optimieren wir die Kontrolle von Sexualstraftätern."
Innen- Sozial- und Justizministerium haben zum 1. Oktober 2006 beim Polizeipräsidium München die Datei HEADS (Haft-Entlassen -Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) eingerichtet, durch die der bereits bestehende Informationsfluss zwischen Justiz, Polizei und Maßregelvollzug über die Daten aus der Haft entlassener gefährlicher Sexualstraftäter weiter verbessert wurde. Bei der Haftentlassung besonders rückfallgefährdeter Sexualstraftäter unterrichtet dabei die Staatsanwaltschaft die Zentralstelle HEADS und übermittelt alle für eine polizeiliche Bewertung notwendigen Unterlagen. HEADS erfasst die wesentlichen Daten in einer speziellen Datei und informiert die zuständigen Polizeistellen, die dann die notwendigen polizeilichen Überwachungsmaßnahmen festlegen und mit Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, Polizei, Kreisverwaltungsreferaten sowie Jugendämtern koordinieren.
Merk: "Es freut mich sehr , dass sich meine Ministerkollegen für unsere Sexualstraftäterdatei interessieren. Zwar wird bei einem Wegzug eines gefährlichen Sexualstraftäters in ein anderes Bundesland das zuständige Landeskriminalamt verständigt, darüber hinaus wäre es jedoch hilfreich, wenn auch andere Länder ein solches Informationsnetz hätten, mit dem wir unser bayerisches System verknüpfen könnten. Auch Sexualstraftäter ziehen über die Ländergrenzen. Ein Informationsaustausch zwischen den Ländern ist hier von zentraler Bedeutung."
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?