Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk begrüßt Einlenken von Google bei der Diskussion um Street View: "Forderungen nach Wahrung der Persönlichkeitsrechte
Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu dem heute vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar mitgeteilten Einlenken von Google im Streit um den neuen Online-Dienst Street View: "Es ist sehr erfreulich, dass die von mir in den letzten Tagen und Wochen wiederholten Forderungen nach Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gefruchtet haben! Die Darstellung der Straßenzüge mit Gebäuden und Grundstücken darf nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, wie Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, erkennbar sind. Zu begrüßen ist daher die Zusage von Google, dass die Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht werden. Außerdem hat Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. Damit wurde viel für den Datenschutz erreicht. Die Einhaltung dieser Zusagen wird im weiteren Verlauf zu beobachten sein."
Einwände gegen Aufnahmen und Veröffentlichung der Fotografien können an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden.
Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/streetview.htm.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?