Merk: "Chance für einen echten Wandel auf dem Grauen Kapitalmarkt vertan!"
"Der Bundestag hatte es in der Hand, ob der Graue Kapitalmarkt transparent wird oder stattdessen weiter Spielwiese für unseriöse Beteiligungsmodelle bleibt", erklärt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, nachdem der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht verabschiedet hat.
Merk zeigt sich enttäuscht, dass die Abgeordneten den Empfehlungen des Bundesrats nicht gefolgt sind. "Leider hat der Bundestag den Ball, den wir ihm zugespielt haben, nicht aufgenommen! Es fehlen nach wie vor gesetzliche Anforderungen an die Kapitalausstattung und das Management von geschlossenen Fonds. Damit aber bleiben auch die Risiken in diesem Marktsegment bestehen! Auch in Zukunft werden Anleger auf vollmundige Hochglanzprospekte hereinfallen und durch unsolide Beteiligungsmodelle erhebliche Verluste erleiden. Die Abgeordneten hätten die Chance gehabt, durch entsprechende gesetzliche Regelungen den Markt von schwarzen Schafen zu bereinigen und sicherer zu machen. Durch die Aufnahme einer "Alte-Hasen-Regelung", die bestimmte Berater und Vermittler von der Sachkundeprüfung ausnimmt, wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf sogar noch in einem wichtigen Punkt verwässert!"
Anlässlich der Entscheidung des Bundestags bekräftigt die bayerische Ministerin außerdem ihre Forderung nach einer effektiven Aufsicht über Fondsgesellschaften, Berater und Vermittler. "Wenn nun die Länder die Aufsicht über die freien Anlageberater und Vermittler übernehmen sollen, dann müssen wir in Bayern die hierfür notwendigen behördlichen Strukturen schaffen. Wir dürfen die Anleger nicht mit der Möglichkeit einer Schadensersatzklage abspeisen, wenn etwas schiefgeht. Vielmehr trägt der Staat Verantwortung dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir müssen alles tun, um bereits präventiv vorhersehbare Schäden zu verhindern. Denn die Opfer des Grauen Kapitalmarktes sind nicht nur vermögende Menschen, die sich einen Gerichtsprozess leisten können. Es trifft häufig gerade die Durchschnittsverdiener, die auf einen Schlag ihre gesamten Ersparnisse verlieren!"
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?