Amtsgericht Neu-Ulm
04.05.2011

Merk zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Eine gewaltige Herausforderung, aber Bayern ist gut aufgestellt! Für die Sicherheit der Bevölkerung wird alles getan!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk in einer ersten Einschätzung zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung: "Das Bundesverfassungsgericht fordert aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen freiheitsorientierten Vollzug der Sicherungsverwahrung und macht heute erstmals konkrete Vorgaben für das Abstandsgebot. Das ist eine gewaltige Herausforderung, trifft uns aber nicht unvorbereitet. Bayern hat hier schon einen wesentlichen Teil seiner Hausaufgaben gemacht und wird den neuen Vorgaben schon bald Rechnung tragen können." So wurde das vom Gericht geforderte eigenständige Therapiekonzept für den bayerischen Vollzug bereits entwickelt. Auch Mittel für den Bau einer neues, separaten Gebäudes in Straubing für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten sind in den aktuellen bayerischen Haushalt bereits eingestellt. Nach Abschluss der derzeit laufenden Planungsphase soll unverzüglich mit dem Bau begonnen werden. Mit einer Fertigstellung kann voraussichtlich noch im Jahr 2013 gerechnet werden. Merk: "Klar ist, dass Bund und Länder alles tun müssen, um die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin so gut wie nur möglich gewährleisten zu können."

Merk abschließend: "Auf Bundesebene hat nur das Therapieunterbringungsgesetz Akzeptanz vor den strengen Augen der Richter gefunden. Die Bundesjustizministerin ist jetzt gefordert, sich mit den Ländern an einen Tisch zu setzen und ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Bund und Länder müssen hier von vornherein abgestimmt arbeiten, um innerhalb der Übergangsfrist bis 31. Mai 2013 die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit der Bürger zu ergreifen."

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