Amtsgericht Neu-Ulm
02.01.2012

Merk: "Wer vom Bürger verlangt, sich an die Gesetze zu halten, muss auch selbst danach handeln!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk ist empört über die aktuelle Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung: "Das von den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung immer wieder vorgebrachte Argument, man brauche die EU-Richtlinie nicht umzusetzen, weil derzeit keine Strafzahlungen für Deutschland drohten und sie sich ohnehin bald ändere, macht mich als Justizministerin fassungslos", so Merk. "Wie wollen Sie einem Bürger noch erklären, dass er sich an Gesetze auch dann halten muss, wenn er sie nicht überzeugend findet, wenn der Gesetzgeber sich selbst nicht an das Recht hält? Und wer vor dem Staatsanwalt sitzt, wird normalerweise auch nicht mit dem Argument gehört, er gehe davon aus, dass sich das Gesetz ohnehin bald ändere, da könne er sich schon einmal prophylaktisch nicht daran halten!"

Zudem seien Auswirkungen und Tragweite der Vorratsdatenspeicherung in der öffentlichen Diskussion unklar. Damit würden Ängste geweckt, die nicht gerechtfertigt seien. "Man muss den Menschen ganz klar sagen:

1.  Es wird nur erfasst, von welchem Anschluss zu welchem Anschluss kommuniziert wird.

2.  Es geht  n i c h t  um den Inhalt des Gesprächs.

3.  Die Daten werden von den Telefongesellschaften gelagert.

4.  Der Staatsanwalt kommt an diese Daten nur dann heran, wenn der Verdacht einer schweren Straftat, z. B. Kinderpornographie, besteht.

5.  Voraussetzung ist immer ein richterlicher Beschluss.

Vor allem geht es um die Aufklärung schwerer Straftaten. Merk: "Hören wir in der Diskussion doch endlich auf die Stimmen der Praxis, die einhellig die Vorratsdatenspeicherung fordern! Wer tagtäglich mit der Aufklärung schwerster Verbrechen beschäftigt ist, weiß am besten, welche Instrumente er benötigt. Und hier sagen uns Polizisten, Staatsanwälte und Richter unisono: Wir brauchen endlich eine gesetzliche Mindestspeicherfrist für Kommunikationsdaten!" Auch das Argument, der Bürger werde unter Generalverdacht gestellt, verfälsche daher schlicht die Situation.

Merk abschließend: "Ich freue mich deshalb, dass nun Bewegung in die Diskussion kommt und hoffe, dass eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl dem EU-Recht als auch den Erfordernissen der Strafverfolgung gerecht wird!"

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