Amtsgericht Neu-Ulm
04.07.2012

Beate Merk zum Sorgerecht lediger Väter: "Ein Verfahren nach Schema F wird dem Kindeswohl nicht gerecht!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert in einigen zentralen Punkten die für heute erwartete Regelung zum Sorgerecht lediger Väter:

Der Grundgedanke, dass eine gemeinsame Sorge auf Antrag des Vaters durch das Familiengericht begründet werden kann, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, sei zwar zutreffend. Hierdurch würden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt.

"Der Blick aufs Detail erfüllt mich aber mit großer Sorge", so Merk. "Hier wird ein Verfahren nach Schema F eingeführt, das der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht wird. Scheinbare Effizienz geht zu Lasten des Kindeswohls."

Laut Merk ist es in keiner Weise akzeptabel, dass die gemeinsame Sorge in Zukunft ohne Anhörung der Eltern im schriftlichen Verfahren begründet werden soll, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters nicht innerhalb von sechs Wochen ab der Geburt widerspricht. "Nur im persönlichen Gespräch kann das Gericht doch wirklich feststellen, wie die tatsächlichen Umstände sind, ob Missverständnisse der Eltern ausgeräumt werden können und ob vielleicht eine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann. Und völlig verfehlt ist es, dass sogar dann schriftlich entschieden werden soll, wenn die Mutter rechtzeitig Einwände vorbringt, das Gericht deren Darlegung aber nicht für ausreichend hält. Dann muss doch der Mutter Gelegenheit gegeben werden, diese zu erläutern!"

Die 6-Wochen-Frist für die Erklärung der Mutter hält Merk für zu knapp. "Sie trägt der schwierigen Situation der Mütter unmittelbar nach der Geburt in keiner Weise Rechnung, auch wenn sie das Gericht im Einzelfall verlängern kann", so Merk. "Stattdessen sollte man sich zum Beispiel an den gesetzlichen Mutterschutzfristen im Arbeitsrecht orientieren, die grundsätzlich acht Wochen betragen."

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