Justizministerin Merk: "Neue Studie zur Vorratsdatenspeicherung kann den Sicherheitspolitiker nicht überzeugen"
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hält auch angesichts der jetzt in Auszügen veröffentlichten Studie die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerster Straftaten für dringend notwendig.
"Es bleibt dabei, was uns die Strafverfolger auch in der Studie immer wieder bestätigen: Nur wenn über mehrere Monate hinweg nachvollziehbar ist, wer mit wem telefoniert, wer wem eine E-Mail oder SMS geschickt hat, haben die Ermittler bei vielen Straftaten insbesondere der Internetkriminalität wie z. B. der Verbreitung von Kinderpornographie, aber auch in anderen Bereichen eine Chance, den Tätern und möglichen Mittätern, Gleichgesinnten oder Hintermännern auf die Spur zu kommen. Wir stehen hier als Sicherheitspolitiker in der Pflicht, den Verfolgungsbehörden endlich die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen."
Demgegenüber überzeugten jedenfalls die jetzt bekannt gewordenen Teile dieser im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erstellten Studie wenig. "Dass die Aufklärungsquote unter dem Wegfall der Speicherpflicht nicht gelitten hätte," so Merk, "scheint mir eine Milchmädchenrechnung zu sein, zumal der Zeitraum, in dem sie möglich war, keine signifikanten Erhebungen zulässt. Es besagt natürlich in keiner Weise etwas darüber, wie sie sich entwickelt hätte, wenn unseren Ermittlern neben ihren sonstigen Aufklärungsinstrumenten auch die Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung gestanden hätte. Und dass die Ermittler in der Schweiz nicht erfolgreicher sind als bei uns, obwohl sie auf gespeicherte Kommunikationsdaten zurückgreifen können, läuft auf einen Vergleich von Äpfel mit Birnen hinaus. Dazu müsste man zuerst einmal überprüfen, ob in Deutschland möglicherweise andere Ermittlungsinstrumente vorhanden sind, die in der Schweiz fehlen."
"Leider ist uns die Studie bisher nur über die Presse zugänglich", so Merk. "Wir werden sie selbstverständlich im Detail prüfen. Wichtig ist aber: Die Studie darf jetzt nicht den Blick dafür verstellen, dass es um die Aufklärung schwerster Verbrechen geht und wir als Sicherheitspolitiker hier in der Pflicht stehen. Statt über Gutachten zu diskutieren, muss Deutschland hier endlich seine Arbeit machen!"
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?