Amtsgericht Neu-Ulm
24.02.2012

Justizministerin Beate Merk zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Die Defizite des Gesetzes können und müssen rasch behoben werden !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk bezeichnet es als sehr wichtig, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zugriff auf Nutzerdaten die Speicherung und grundsätzlich auch den Zugriff auf Bestandsdaten, also etwa Rufnummern, Anschlusskennungen etc. ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt hat.

"Entgegen einigen anders lautenden Meldungen hat das Bundesverfassungsgericht auch gegen die Zuordnung von IP-Adressen zu bestimmten Nutzern und den Zugriff auf PIN-Codes keine grundsätzlichen Einwände", so Merk. "Das Problem steckt dort vielmehr darin, dass die Rechtsgrundlage hierfür derzeit aus formellen Gründen nicht ausreichend ist". Nach dem Bundesverfassungsgericht fehle es an der Bestimmtheit der Rechtsgrundlage; außerdem sei dem so genannten Zitiergebot nicht Rechnung getragen.

"Das lässt sich aber leicht korrigieren", so Merk weiter. "Und ich fordere, dass das zügig geschieht! Denn diese Daten sind für die Strafverfolgung unerlässlich. Wie wollen Sie z. B. Kinderpornographie wirksam bekämpfen, wenn Sie nicht erkennen können, wer sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt? Und will man ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auslesen, wenn man nicht über den PIN-Code verfügt?" Das erkenne übrigens auch das Bundesverfassungsgericht an. Es schätze die Bedeutung dieser Daten für die Strafverfolgung so hoch ein, dass es die Vorschrift nicht sofort aufhebe, sondern dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist einräume (vgl. Rz. 190 des Urteils). "Diese Übergangsfrist muss jetzt schlicht genutzt werden", so Merk abschließend. "Die Vorschriften müssen formell ordnungsgemäß gefasst werden. Einen Richtervorbehalt, wie er jetzt bereits wieder ins Spiel gebracht wird, braucht es dazu übrigens nicht: Ihn fordert in diesen Fällen weder das Bundesverfassungsgerichts noch wäre er praktikabel!"

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