Amtsgericht Neu-Ulm
23.03.2012

Justizministerin Beate Merk begrüßt Pläne für neues Verbraucherinsolvenzrecht/"Aber eines muss klar sein: Schulden machen lohnt sich nicht!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt den gestern auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag erörterten Plan der Bundesjustizministerin, Verbrauchern bereits nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren Schuldenfreiheit zu ermöglichen, wenn sie ein Viertel ihrer Schulden abzahlen. "Das gibt Schuldnern Anreiz, Kräfte zu bündeln und ihre Schulden abzubezahlen, um so schneller aus der Schuldenfalle zu kommen." Außerdem schließe man sich auf diese Weise an den europäischen Rechtsraum an, in dem größtenteils erheblich kürzere Fristen gelten als in Deutschland.

"Eines muss aber klar sein: Die Reform darf nicht dazu führen, dass Sparsamkeit sich nicht mehr lohnt und eine Kultur des Schuldenmachens einkehrt, weil man sich sicher sein kann, dass die Karten nach drei Jahren ohnehin neu gemischt werden", so Merk. Merk widersprach daher den Gegnern der 25 %-Hürde, die geltend machen, diese sei unerreichbar hoch. "Dazu muss man auch eines klarstellen", so Merk. "Wer ein Viertel seiner Schulden nicht zahlen kann, verliert deswegen nicht seine Chance, schuldenfrei zu werden, sondern für den bleibt es schlicht bei der "alten" Sechs-Jahresfrist." Und wenn er es schaffe, die Kosten des Verfahrens zu begleichen, verkürze sich diese auf fünf Jahre. "Damit wird sichergestellt, dass jeder eine realistische Chance hat. Aber die gibt es nicht zum Nulltarif. Nur wer sich anstrengt, darf auf baldige Schuldenfreiheit hoffen!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?