Amtsgericht Neu-Ulm
13.04.2012

10 Jahre Prostitutionsgesetz / Bayerns Justizministerin Merk fordert Revision: "Prostitutionsgesetz entpuppt sich als Gesetz zur Förderung der Prostitution!"

Gut zehn Jahre nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1. Januar 2002 fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk eine Verschärfung der damals weitgehend ihrer Wirksamkeit beraubten Strafvorschriften zur Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution sowie die Einführung einer Freierstrafbarkeit. "Die Strafmilderungen durch das unsägliche Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 müssen endlich wieder rückgängig gemacht werden. Die dadurch gewonnenen Freiräume werden nicht etwa zum Wohl der Prostituierten genutzt, wie damals blauäugig angenommen wurde, sondern ausschließlich zur Gewinnmaximierung des Rotlichtmilieus", so Merk.

Durch das Prostitutionsgesetz war der damalige Straftatbestand der Förderung der Prostitution dadurch entschärft worden, dass nun in jedem Einzelfall eine Ausbeutung der Prostituierten nachgewiesen werden muss. Merk: "Das führt dazu, dass den Strafverfolgungsbehörden häufig die Möglichkeit fehlt, Durchsuchungsbeschlüsse gegen das Milieu zu erwirken. Diese haben aber nicht selten Ermittlungsansätze für Begleitdelikte wie etwa Menschenhandel erbracht. Für mich ist daher klar: Die Entkriminalisierung hat sich als verhängnisvoller Irrweg erwiesen und muss wieder rückgängig gemacht werden."

Zudem setzt sich Merk weiterhin für die Einführung einer Freierstrafbarkeit ein. "Wer die Lage regelrecht versklavter Frauen zu sexuellen Zwecken missbraucht, soll zukünftig ein Fall für den Staatsanwalt sein. Wenn es uns dadurch gelingt, die Nachfrage zu vermindern, entziehen wir gleichzeitig den Drahtziehern des Verbrechens die Basis für ihr schändliches Tun!"

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