Amtsgericht Neu-Ulm
07.05.2012

Justizministerin Merk fordert zügige Verabschiedung des deutschen Mediationsgesetzes: "Es wäre eine Ironie des Schicksals, wenn sich Bundestag und Bundesrat ausgerechnet beim Mediationsgesetz nicht zusammenraufen könnten!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert nachdrücklich eine baldige Verabschiedung des deutschen Gesetzes über die Mediation in gerichtlichen Verfahren. "Die europäische Richtlinie über die Mediation in Zivil- und Handelssachen wäre bereits vor einem Jahr in deutsches Recht umzusetzen gewesen. Dass das entsprechende Gesetz in Deutschland immer noch nicht verabschiedet ist, ist kein gutes Zeichen für Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung!"

Die Mediation ist ein Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung von Konflikten, das den Parteien eine in vielen Fällen vorzugswürdige umfassende Lösung ihres Konflikts ermöglicht. Durch das bereits im März 2011 von der Bundesregierung vorgelegte Mediationsgesetz sollten u. a. Qualitätsanforderungen an Mediatoren geregelt und die Vertraulichkeit von Mediationsverhandlungen sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen geregelt werden. Der Bundesrat hatte allerdings - gegen die bayerische Stimme - am 10. Februar 2012 den Vermittlungsausschuss gegen das Gesetz angerufen, weil er eine ausdrückliche Regelung auch der Mediation durch Richter in dem Gesetz wünschte. "Dabei geht es meines Erachtens um einen Streit um Kaisers Bart", so Merk. "In dem Gesetz ist eine Mediation durch Richter durchaus vorgesehen, die allerdings ‘Güterichter‘ und nicht ‘Mediationsrichter‘ genannt werden - ein Modell, das wir in Bayern seit Jahren erfolgreich praktizieren und das bestens funktioniert. Ein Streit um Worte und Begrifflichkeiten darf aber doch nicht dazu führen, dass Umsetzungsfristen versäumt werden und ein klares Signal für die Mediation ausbleibt ", so Merk. Die Ministerin gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass bald eine Sitzung des Vermittlungsausschusses zustande kommt und ein konstruktives Ergebnis erzielt wird. "Es wäre schon eine Ironie des Schicksals, wenn ausgerechnet beim Erlass des Mediationsgesetzes der Gesetzgeber sich nicht zusammenraufen und eine konstruktive Lösung finden könnte. Die Mediation nennt sich in diesem Fall Vermittlungsverfahren und sollte bald genutzt werden!"

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