Amtsgericht Neu-Ulm
21.09.2021

Weiteres Landgericht in Bayern führt die elektronische Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich begrüßt die Einführung der E-Akte in Amberg

Nach den Landgerichten Ingolstadt, Weiden i. d. Opf. und Hof führt das Landgericht Amberg als viertes bayerisches Landgericht die elektronische Akte regulär ein.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt am

Dienstag, den 28. September 2021, um 13:30 Uhr,
im Landgericht Amberg, Sitzungssaal 1,
Regierungsstraße 8-10, 92224 Amberg

gemeinsam mit dem Präsidenten des OLG Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, und Harald Riedl, dem Präsidenten des Landgerichts Amberg, den aktuellen Stand der Digitalisierung der bayerischen Justiz vor.

Die Medien sind zum Pressegespräch
herzlich eingeladen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de). Danach werden Ihnen die Zugangsdaten für die Teilnahme am Pressegespräch übersandt, wenn Sie über Microsoft TEAMS digital teilnehmen wollen. Sie sind natürlich auch herzlich eingeladen, sich im Sitzungssaal einen persönlichen Eindruck von der neuen Technologie zu machen.

Es wird vor Ort und per Zuschaltung Gelegenheit zu Filmaufnahmen,
Pressefotos und zu Interviews bestehen.

 

Hinweise für Teilnehmende vor Ort:

  • Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

  • Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?