Amtsgericht Neu-Ulm
08.04.2024

Bundesjustizminister legt Gesetzentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen vor / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bayern hat sich seit Jahren für ein klares Nein zur Kinderehe eingesetzt. Das Kindeswohl hat für mich oberste Priorität."

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Minderjährigen bei Auslandsehen veröffentlicht (5. April). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "In Deutschland muss klar sein: Zwangshochzeiten mit minderjährigen Mädchen werden nicht akzeptiert. Bayern hat sich seit Jahren für ein klares Nein zur Kinderehe eingesetzt. Das Kindeswohl hat für mich oberste Priorität. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass der Bundesjustizminister reagiert hat."

Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Partner unter 16 Jahre alt ist, sind nach einem entsprechenden Vorstoß Bayerns seit 2017 verboten. Das Verbot hätte allerdings kippen können. Grund: Am 1. Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regierung aufgefordert, das Gesetz bis zum 20. Juni 2024 zu überarbeiten. Eisenreich: "Bayern hat sich seit vielen Jahren für das Verbot von Kinderehen eingesetzt. Ich begrüße, dass der nun vorgelegte Entwurf an der sogenannten Nichtigkeitslösung festhält. Das heißt: Ehen von unter 16-Jährigen sind kraft Gesetzes unwirksam, auch wenn sie nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Sie müssen daher nicht erst in möglicherweise langwierigen Verfahren aufgehoben werden. Alles andere ist mit den Grundwerten unserer Gesellschaft schlicht nicht vereinbar." Ehen unter der Beteiligung von Minderjährigen, die bei der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, können wie bisher aufgehoben werden.

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