Amtsgericht Neu-Ulm
24.07.2013

Justizministerin Beate Merk verfolgt weiter Wiederaufnahme: "Sofortige Beschwerde ist logische Konsequenz!"

Zu der heutigen Entscheidung des Landgerichts Regensburg in Sachen Gustl Mollath erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt hat, ist aus diesem Grund notwendig. Das Freiheitsrecht der Menschen ist ein eminent wichtiges Gut. Es darf in einem Rechtsstaat nur eingeschränkt werden, wenn es gar nicht anders geht und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Im Fall Mollath sind daran Zweifel aufgekommen. Dies soll von der Justiz vor den Augen der Öffentlichkeit geklärt werden." Merk weiter: "Das geht rechtlich nur über eine Wiederaufnahme."

Die Ministerin sieht in der Beschwerde die konsequente Fortsetzung ihrer Weisung an den Generalstaatsanwalt vom 30. November 2012, eine Wiederaufnahme in Sachen des Herrn Mollath zu erreichen. Merk: "Selbstverständlich respektiere ich die Rechtsauffassung des Landgerichts. Für eine Wiederaufnahme gibt es hohe Hürden. Die Staatsanwaltschaft kam aber in ihrem Wiederaufnahmeantrag zu dem Ergebnis, dass diese Hürden genommen werden können. Mit der Beschwerde verfolgt sie dies nun weiter. Damit wird einem höheren Gericht Gelegenheit gegeben, zu entscheiden, welche Auffassung die richtige ist. ?

Über die sofortige Beschwerde wird nun das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?