Gemeinsame Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, des Bundesministeriums für Finanzen und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien:
Die Herkunft der beim sog. "Schwabinger Kunstfund" sichergestellten Kunstwerke wird so rasch und transparent wie möglich festgestellt. Die beteiligten Ministerien von Bund und Land haben vereinbart, die Provenienzrecherche im Interesse möglicher Eigentümer - parallel zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg ? unter Einbeziehung der Forschungsstelle "Entartete Kunst" der Freien Universität Berlin auf breiter Basis zu betreiben. Die mit dem "Schwabinger Kunstfund" aufgeworfenen Fragen zur Restitution im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken können in einem Strafverfahren allein nicht hinreichend geklärt werden. Dies ist auch nicht eine zentrale Aufgabe des Strafverfahrens.
Zwischen Bund und Land wurde vereinbart, umgehend eine qualifizierte Taskforce von mindestens sechs Expertinnen und Experten für Provenienzrecherche zusammenzustellen. Bund und Bayern haben Ministerialdirektorin a.D. Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel beauftragt, die Leitung der Taskforce zu übernehmen, die von der Berliner Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung (AfP) koordiniert werden wird. Frau Berggreen-Merkel war stellvertretende Beiratsvorsitzende der AfP und ehemalige Amtschefin beim BKM. Generelle Aufgabe der AfP, deren Geschäftsstelle von der Kulturstiftung der Länder finanziert wird, ist es, staatliche Museen und Einrichtungen in Deutschland bei der Identifizierung von Kulturgütern in ihren Beständen zu unterstützen, die während der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden.
Zur Besetzung der Taskforce mit Expertinnen und Experten für Provenienzrecherche werden der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der Freistaat Bayern beitragen. Damit wird das Know-How aller bei Bund und Land beteiligten Einrichtungen einbezogen.
Laut nunmehr vorliegenden Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Augsburg sind abzüglich beschlagnahmter Gegenstände, die eindeutig keinen Bezug zur sog. "Entarteten Kunst" oder NS-Raubkunst haben, ca. 970 Werke zu überprüfen. Davon können ca. 380 Werke dem Bereich der sogenannten "Entarteten Kunst" zugeordnet werden. Bei ca. 590 Werken muss überprüft werden, ob ein NS-verfolgungsbedingter Entzug vorliegen könnte. Um Transparenz herzustellen und die Provenienzrecherche weiter voran zu treiben, werden noch heute in einem ersten Schritt 25 Werke mit entsprechenden dringenden Verdachtsmomenten auf NS-verfolgungsbedingten Entziehungshintergrund auf der Plattform www.lostart.de der Koordinierungsstelle Magdeburg eingestellt und fortlaufend aktualisiert. Die von Bund und Ländern betriebene Koordinierungsstelle ist die zentrale deutsche Serviceeinrichtung für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste und wird für Anfragen zu den dokumentierten Objekten zur Verfügung stehen. Anfragen zum Strafverfahren beantwortet die Staatsanwaltschaft Augsburg.
Im Bewusstsein für die Verantwortung Deutschlands für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen wird damit im Sinne der Washingtoner Erklärung von 1998 und der "Gemeinsamen Erklärung" von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden von 1999 Transparenz hergestellt und den vielfältigen eigentumsrechtlichen und kulturhistorischen Aspekten zur Geltung verholfen wird, ohne den ordnungsgemäßen Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Augsburg zu beeinträchtigen.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?