Amtsgericht Neu-Ulm
23.03.2017

Justizminister Bausback zum sog. Kirchenasyl: "Zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren / Staatsanwaltschaften berücksichtigen die Besonderheiten des Einzelfalls und handeln mit Augenmaß"

Zu der aktuellen Erklärung des Bayerischen Flüchtlingsrates zu einer angeblich verschärften Strafverfolgung von Pfarrern, die Kirchenasyl gewähren, erklärt Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Der Flüchtlingsrat sollte nicht den Boden einer sachlichen Diskussion verlassen. Außerdem geht er von falschen Prämissen aus. Ich sage ganz klar: Es gibt keine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls. Aber die Gewährung von sog. Kirchenasyl stellt nun einmal in der Regel eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt dar. Und die müssen unsere Staatsanwälte verfolgen. Ich habe Verständnis dafür, dass manches Einzelschicksal gerade die Menschen bewegt, die sich - wie gerade auch die Kirchen - vor Ort in der Flüchtlingshilfe engagieren. Aber: In einem Rechtsstaat ist eben niemand von der Beachtung von Recht und Gesetz entbunden."

Die Pflicht der Staatsanwaltschaften, in Fällen sogenannten Kirchenasyls einzuschreiten, ergibt sich seit jeher aus dem Gesetz. Nach dem so genannten Legalitätsprinzip sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln. Und dieser Verdacht ist beim Kirchenasyl gegeben, da es sich um eine nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz, 27 Strafgesetzbuch strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt handeln kann. Da sich die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft aus dem Gesetz ergibt, gibt es auch keine Weisung aus dem Staatsministerium der Justiz, derartige Verfahren verschärft einzuleiten.
 
Die Staatsanwaltschaften berücksichtigen aber die Besonderheiten eines jeden Einzelfalles und gehen mit Augenmaß vor. Insbesondere machen die Staatsanwaltschaften auch von der Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit Gebrauch.
 
Der Unterschied zu den vorangegangenen Jahren besteht lediglich darin, dass die Staatsanwaltschaften die Pfarrer vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens durchweg anhören, was früher regional uneinheitlich gehandhabt wurde. Die heute einheitliche Verfahrensweise ist sowohl aus Gründen der Gleichbehandlung als auch zur Aufklärung der Motivation der Pfarrerin oder des Pfarrers sowie unter Transparenzgesichtspunkten geboten.
 
Der Eindruck zunehmender Strafverfolgung dürfte deshalb zum einen mit dem vermehrten Zuzug von Flüchtlingen nach Bayern und der damit einhergehenden Zunahme von sogenanntem "Kirchenasyl" zusammenhängen. Zum anderen könnte der Eindruck auf die genannten nunmehr regelmäßig erfolgenden Anhörungen zurückzuführen sein, die es mit sich bringen, dass Verfahren heute in breiterem Umfang bekannt werden.

Staatsminister Bausback: "Unsere Staatsanwälte gehen behutsam vor, berücksichtigen die Besonderheiten des Einzelfalls und handeln mit Augenmaß. Dazu gehört aber auch, transparent zu verfahren und klar zu benennen, was erlaubt ist und was nicht. Ich hoffe, dass sich entstandene Irritationen dadurch beseitigen lassen und wir zu einer Versachlichung der Diskussion zurückkehren. Dazu stehe ich bereits im Austausch mit den Kirchen."

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