Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner. Dies sind insbesondere:
- Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zustellung von Schriftstücken
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) und Verhaftungen in diesem Rahmen
- Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Wegnahme von Sachen und Personen
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 002 im EG/Hauptgebäude
Telefon: 08251 / 894-0
Parteiverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Eildienst an Samstagen und sonstigen dienstfreien Werktagen
Wenden Sie sich an Samstagen und sonstigen dienstfreien Werktagen in einem eiligen Fall telefonisch an die Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Schwaben Nord (Zentrale Haftaufnahme, Telefon 0821 – 323 1410)
Ihren zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie auch hier finden:
Ein gültiges Formular zur Beauftragung der Gerichtsvollzieher finden Se hier unter "Formulare für die Zwangsvollstreckung":
Versteigerung
Link zu den bundesweiten Internet-Versteigerungen der Justiz https://www.justiz-auktion.de/