Amtsgericht Amberg
Aktuelle Hinweise
Versuch von Geldübergaben im Rahmen des sogenannten Enkeltricks auf Grundstücken der Justiz:
Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben!
Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!
Betrügerische Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt. Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnungen hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg verwiesen. Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.
Gefälschte SMS:
Das Amtsgericht Amberg versendet keine SMS, in denen die Empfänger vermeintlich von einem Gericht zu einem Rückruf aufgefordert werden.
Einlasskontrolle
Zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes der Einlasskontrolle beachten Sie bitte Folgendes:
- Bringen Sie in das Gerichtsgebäude nur Gegenstände mit, die für die Verhandlung oder für Ihre eigene Person absolut notwendig sind. Vermeiden Sie möglichst die Mitnahme von Taschen u.ä., da deren Kontrolle viel Zeit in Anspruch nimmt.
- Die Personenkontrolle selbst wird mit einem Metalldetektor durchgeführt. Überlegen Sie daher bitte bereits vor Betreten des Kontrollbereiches, welche metallischen Gegenstände Sie am Körper tragen (z.B. Gürtel, Uhr, Kleingeld) und entfernen diese wie bei den Flughafenkontrollen.
Spezielle Fachbereiche
- Beratungshilfe Antragsformulare können sie hier auf dieser Seite herunterladen. Die Antragsformulare liegen auch an der Pforte des Gerichts auf und können dort abgeholt werden. Ausgefüllte Anträge können Sie per Post übersenden oder in den Briefkasten vor dem Gerichtsgebäude werfen.
- Handelsregister Auszüge aus dem Handelsregister können Sie im Internet vom gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de herunterladen. Hierbei fallen die gleichen Kosten an, wie bei der Erteilung von Handelsregisterauszügen durch das Registergericht.
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Grundbuchauszüge
Antragsformulare auf Erteilung von Grundbuchauszügen können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Hinweis:
Für die Grundsteuererklärung im Zuge der Grundsteuer-Reform ist kein (gebührenpflichtiger) Grundbuchauszug notwendig. Die hierzu notwendige Angabe von Gemarkung/Flurnummer nebst Grundstücksgröße finden Sie unter anderem in Ihrer notariellen Erwerbsurkunde (Kaufvertrag, Überlassung etc.). Darüber hinaus werden sich diese Daten ab dem 01.07.2022 mittels eines von der Vermessungsverwaltung kostenfrei im Internet angebotenen Services selbst ermitteln lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://grundsteuer.bayern.de/
Grundsteuerreform in Bayern
In verbleibenden Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen telefonisch an uns. Sie erhalten dann Auskunft, wie in Ihrer Angelegenheit weiter vorzugehen ist.
Sie erreichen uns entweder unter der Telefonnummer 09621/604 0 oder unter den Telefonnummern, die auf dieser Seite unter „Verfahrensübersicht“ nach Betätigung der Schaltflächen zu den jeweiligen Verfahrensarten angezeigt werden.