Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind zuständig für die Zwangsvollstreckung, und zwar insbesondere
- für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners zum Zwecke der Tilgung von Geldforderungen
- für die Vollstreckung zum Zwecke der Herausgabe von beweglichen Gegenständen
- für die Vollstreckung zum Zwecke der Räumung und Herausgabe von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Gewerberäume)
- für bestimmte Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
Neben der Zwangsvollstreckung ist Aufgabe der Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken in bestimmten gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.
Die Gerichtsvollzieher werden nur auf Auftrag des Gläubigers tätig. Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und Mitteilungen an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher ist beim Amtsgericht eine Verteilungsstelle eingerichtet.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Ansbach
Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Telefon: 0981 / 58-399 oder -401
Telefax: 0981 / 58-405
Aufträge werden auch vom örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher direkt entgegengenommen.
Weitere Informationen und Hinweise
- Kontaktdaten und Sprechzeiten ab 01.07.2024
- Auftrag an den Gerichtsvollzieher Hat der Schuldner seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Ansbach, erfragen Sie bitte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei der Verteilungsstelle (siehe oben).