Pressemitteilung 1 vom 01.02.2022
Akkreditierung im Strafverfahren
Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Ansbach hat in der Strafsache gegen Thomas S. wegen des Tatvorwurfs der Tierquälerei durch
das verhungern lassen von Rindern Termin bestimmt auf den
16.03.2022 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 2 des Amtsgerichts Ansbach,
Promenade 8, 91522 Ansbach.
Vorbehaltlich anderweitiger Entwicklungen in der Hauptverhandlung ist
die Urteilsverkündung noch am selben Tag geplant.
Mit Verfügung vom 28.01.2022 hat der Vorsitzende weitere Sicherheitsanordnungen getroffen und gleichzeitig die Akkreditierungsbedingungen
für Pressevertreter festgelegt.
Das Akkreditierungsverfahren beginnt
am Montag, den 07. Februar 2022 um 13:00 Uhr,
und endet am Mittwoch, den 09. Februar 2022 um 13:00 Uhr.
Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind insgesamt zehn
Sitzplätze reserviert. Hierbei ist ein Kontingent von 6 Plätzen für Printmedien und Presseagenturen, 2 Plätzen für Rundfunk- und Radiosender
und 2 Plätzen für sonstige Medien vorgesehen. Die Vergabe der reservierten Sitzplätze erfolgt innerhalb der Kontingente nach der Reihenfolge
des Eingangs der vollständigen und ordnungsgemäßen Akkreditierungsgesuche per E-Mail. Nicht ausgeschöpfte Plätze innerhalb eines Kontingents werden nach Beendigung des Akkreditierungsverfahrens an Pressevertreter der anderen Kontingente vergeben.
Vor oder nach dem oben genannten Zeitraum eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.
Akkreditierungsgesuche können ausschließlich per E-Mail an die E-Mailadresse akkreditierung@ag-an.bayern.de angebracht werden. Das
hierfür vorgesehene Akkreditierungsformular steht im Anschluss in zwei Versionen (ein elektronisch ausfüllbares Word-Formular und ein bei Bedarf
auch handschriftlich ausfüllbares pdf-Formular) zum Download bereit.
Soweit möglich, werden sie zusätzlich mit dieser Pressemitteilung versandt.
Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist der Pressesprecher beauftragt. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach
Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Mit einer Versendung der noch
auszustellenden Akkreditierungsausweise ist jedoch frühestens in der
Woche ab 21.02.2022 zu rechnen. Aus Beschleunigungsgründen wird
daher gebeten, einerseits nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und andererseits von Sachstandsanfragen abzusehen. Für Auskünfte im Vorfeld des Akkreditierungsverfahrens
steht der Pressesprecher gern zur Verfügung.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im
Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum
äußerst begrenzt. Es stehen daher im Zuschauerraum insgesamt nur
wenige Sitzplätze zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass der Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der
Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – angeordnet hat.
Gerne steht die Pressestelle am Ende des Hauptverhandlungstages
auch den Journalistinnen und Journalisten, welche keinen Sitzplatz bekommen konnten, für Fragen zur Verfügung.
Richter am Amtsgericht Christian Winkelmann,
Pressesprecher
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8 - 91522 Ansbach
Telefon: 0981 - 58 476 Telefax: 0981 - 58 481