Pressemitteilung 3 vom 13.12.2023
Abgestürzter Sarg
Witwe muss vollen Preis der Beerdigung bezahlen
Die Teilnahme an einer Beerdigung eröffnet für Hinterbliebene oft die Möglichkeit
von einem geliebten Menschen würdevoll Abschied zu nehmen.
Ein Fall bei dem die Beisetzung weniger würdevoll verlief beschäftigte im Winter des
vorangegangen Jahres das Amtsgericht Ansbach. Im Juli 2021 fand in einer
Gemeinde im nördlichen Landkreis Ansbach eine Beerdigung statt. Beim
Herabsenken des Sarges ließ einer der Träger den Gurt los und der Sarg stürzte in
das 2,20 m tiefe Grab. Der Deckel öffnete sich und gab den Blick auf den
Verstorbenen frei. Unter anderem wegen dieses Vorfalls zahlte die Witwe des
Mannes einen Betrag in Höhe von 2.313,64 € der Bestattungsrechnung nicht.
Das Amtsgericht Ansbach verurteilte die Witwe nun zur Zahlung des vollen
Betrages. Zur Frage wie es zum Absturz des Sarges kommen konnte, gab es vor
Gericht unterschiedliche Darstellung. Nach Ansicht der Witwe waren die vom
Totengräber zur Verfügung gestellten Tragegurte zu rutschig. Das
Bestattungsunternehmen vermutete den Fehler bei den Sargträgern, bei denen es
sich um ehemalige Kollegen des Verstorbenen handelte.
Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass
das Bestattungsunternehmen den Absturz nicht verschuldet hat. Die verwendeten
Gurte waren zuvor schon erfolgreich bei anderen Bestattungen eingesetzt worden.
Nachdem die Sargträger nicht vom Bestatter gestellt wurden, haftet dieser nach der
Entscheidung des Gerichts auch nicht für das zu frühe Loslassen der Tragegurte
durch diese. Ein Anspruch auf Minderung bestand daher nicht. Das Gericht
verurteilte die Witwe deswegen zur Zahlung des noch offenen Betrages.
Die Witwe legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zunächst Berufung ein.
Auf einen entsprechenden Hinweis des Landgerichts hin wurde die Berufung jedoch
wieder zurückgenommen, so dass das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig ist
(Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 28.03.2023 – 3 C 1300/21).
Richter am Amtsgericht Christian Winkelmann, Pressesprecher
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