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Amtsgericht Ansbach

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Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe gewährt Menschen, die aus eigenen Mitteln nicht für die Beratungskosten einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts aufkommen können, Zugang zu einer rechtsanwaltschaftlichen Beratung. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Beratung betragen für die Betroffene bzw. den Betroffenen dann lediglich 15,- EUR.

Der Beratungshilfeschein kann an der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts persönlich oder schriftlich beantragt werden. 

Erreichbarkeit

Sprechzeiten: 
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Amtsgericht Ansbach
Promenade 2
91522 Ansbach

Telefon: 0981/58-113 oder -112

Informationen zur Beratungshilfe