Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe gewährt Menschen, die aus eigenen Mitteln nicht für die Beratungskosten einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts aufkommen können, Zugang zu einer rechtsanwaltschaftlichen Beratung. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Beratung betragen für die Betroffene bzw. den Betroffenen dann lediglich 15,- EUR.
Der Beratungshilfeschein kann an der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtsgericht Ansbach
Promenade 2
91522 Ansbach
Telefon: 0981/58-113 oder -112