Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für
- Hinterlegung von Testamenten
- Feststellung und Ermittlung von Erben
- Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen im Todesfall (zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Todeserklärungen
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für
- Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses
- Feststellung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- Auskünfte zur Erbschaftssteuer
- Feststellung der Nachlasshöhe
Erreichbarkeit
Amtsgericht Ansbach
Nachlassgericht
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Wichtig!
Für eine Ausschlagungserklärung ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Die Zuständigkeit in Nachlassverfahren richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen.
Buchstaben: B, C: Tel. 0981/58-484
Buchstaben: D, E, I, N, Q, R, W, X, Y: Tel. 0981/58-499
Buchstaben: F, G: Tel.:0981/58-472
Buchstaben: H, O: Tel. 0981/58-453
Buchstaben: J, K, U: Tel. 0981/58-486
Buchstaben: M, S, T: Tel. 0981/58-475
Buchstaben A, L, P, V, Z: Tel. 0981/58-464
Telefax: 09621 96241 2535
E-Mail: poststelle.nachlassabteilung@ag-an.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Nachlassabteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.