Rechtsantragstelle
Die mit Rechtspflegern besetzten Rechtsantragstellen sind zuständig für die Entgegennahme formgerechter Anträge und Erklärungen sowie für die Erteilung von Auskünften allgemeiner Art. Zur Rechtsberatung im konkreten Fall sind die Rechtspfleger nicht befugt, hierfür sind insbesondere die Rechtsanwälte und Notare zuständig.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtsgericht Ansbach
Zivilgericht
Promenade 2
91522 Ansbach
Telefon: 0981 / 58-113 oder 112
Amtsgericht Ansbach
Familiengericht
Promenade 8
91522 Ansbach
Telefon: 0981 / 58-470, -467 oder -378
Amtsgericht Ansbach
Vollstreckungsgericht
Promenade 2
91522 Ansbach
Telefon: 0981 / 58-112 oder -113
Hinsichtlich der Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen sowie der Erteilung von Auskünften auf anderen Sachgebieten werden Sie unter Telefonnummer 0981/58-407 oder -309 unterrichtet.
Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.
Eine vorherige fernmündliche Terminsabsprache mit der zuständigen Abteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.