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Amtsgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle übernimmt die Vermittlung der Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieher. Es ist ratsam die Aufträge an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu senden, da diese die Aufträge an die Vertretung des Gerichtsvollziehers bei Urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheit weiterleitet.


Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle können Sie erreichen unter:

Justizgebäude Aschaffenburg -Gerichtsvollzieher-
Erthalstraße 3
63739 Aschaffenburg (Hausanschrift)
Amtsgericht -Gerichtsvollzieher-
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg (Postanschrift)

Telefon: 06021 / 398-3005
Telefax: 06021 / 398-3000
E-Mail: poststelle@ag-ab.bayern.de

Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher

Die Adressen und örtlichen Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher können Sie erfahren unter
Gerichtsvollzieher in Bayern - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
 
oder telefonisch während der Dienstzeiten bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Rufnummer: 06021 / 398-3005.

Hinweis:

Der Gerichtsvollzieherdienst für den Markt Großostheim (ohne die Marktgemeindeteile Ringheim, Pflaumheim und Wenigumstadt) wurde dem Gerichtsvollzieher Hertel und der Gerichtsvollzieherin Fengler (jeweils Amtsgericht Obernburg am Main) übertragen.

Zur Ermittlung des zuständigen Gerichtsvollziehers / der zuständigen Gerichtsvollzieherin nutzen Sie bitte die Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher in Bayern.


Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher/Formulare

Folgende Anträge können nur unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare gestellt werden:

  • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Die Formulare (als ausfüllbares PDF), Hinweisblätter und weitere Informationen sind verfügbar unter:

BMJ - Formulare für die Zwangsvollstreckung