Pressemitteilung 8 vom 24.04.14
Schnelles Recht ist gutes Recht...
dieser ursprünglich aus dem Zivilrecht stammende Grundsatz findet in der Strafabteilung des Amtsgerichts Augsburg in einer besonderen, aber durchaus nicht seltenen Konstellation neuerdings erhöhte Beachtung.
Stellen Sie sich vor, ein Beschuldigter, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird bei einer Bagatellstraftat (ein Ladendiebstahl, eine 'Schwarzfahrt' mit öffentlichen Verkehrsmitteln o.ä.) ertappt.
Nach bisheriger Praxis wurde der Beschuldigte spätestens am Tag nach der Festnahme dem Haftrichter vorgeführt, der in der Regel, da anders eine Durchführung des Verfahrens nicht gesichert war, einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Der Beschuldigte befand sich sodann bis zur Verhandlung die mehrere Tage, ggf. auch wenige Wochen später stattfindet - in Haft. Ihm wurde selbstverständlich ein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt. Dieses Vorgehen ist für die Staatskasse mit erheblichen Kosten, für die Justiz mit Aufwand, insbesondere für den Beschuldigten aber mit dem Erlebnis einer Freiheitsentziehung verbunden.
In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Amtsgericht Augsburg die Abläufe nun neu organisiert:
Ein Beschuldigter aus obigem Beispiel kann nunmehr bereits am Tag nach der vorläufigen Festnahme in einem vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen 'beschleunigten Verfahren' seiner Hauptverhandlung zugeführt werden um dort in der Regel eine Geld- oder Bewährungsstrafe in Empfang zu nehmen.
Nach der Verhandlung gelangt er auf freien Fuß und kann, wie jeder andere Beschuldigte, der in Deutschland einen Wohnsitz hat, seine Geldstrafe in der Folge abbezahlen.
Dieses Prozedere verursacht zwar bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht unerheblichen, in aller Eile zu leistenden Aufwand, entlastet aber die Staatskasse von Pflichtverteidigergebühren und Anstaltskosten und vermeidet insbesondere nicht unabdingbar notwendigen Freiheitsentzug bei den Beschuldigten.
Seit Einführung dieser neuen Abläufe konnten durch die beiden Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg, die mit der Durchführung dieser Verfahren neben ihrer originären Tätigkeit betraut sind, bereits mehr als dreißig solcher Verfahren durchgeführt werden.