Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher vollstrecken im Auftrag des Gläubigers in bewegliche Sachen des Schuldners und sind u.a. auch für die Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid) zuständig.
Welcher Gerichtsvollzieher dabei zuständig ist, bestimmt sich nach dem Wohnort des Schuldners.
Die Suche nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher ist in Bayern im Internet unter folgendem Link erreichbar.
Örtliche Zuständigkeit der bayerischen Gerichtsvollzieher
Dort kann auch nach den Kontaktdaten der bayerischen Gerichtsvollzieher recherchiert werden.
Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Bei Rückfragen:
Amtsgericht Deggendorf
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
94451 Deggendorf
Telefon: 0991 / 3898-181, -187
Telefax: 0991 / 3898-202
Online-Auktionen
Gerichtsvollziehern ist die Möglichkeit eröffnet im Internet Gegenstände zu versteigern. Hierzu steht die bundesweite Auktionsplattform www.justiz-auktion.de zur Verfügung.
Auf dieser Internetseite können auch Gerichte und Staatsanwaltschaften Gegenstände nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, insbesondere ausgesonderte und eingezogene bzw. beschlagnahmte Sachen, im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Sachen, Räumungsgut, Fundsachen, Sachen im Wege der Notveräußerung und ananbringliche Sachen, versteigern.