Berufe bei Gericht
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Richter und Staatsanwälte
Nachwuchskräfte beginnen ihre Berufstätigkeit in der Regel bei einer Staatsanwaltschaft. Nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann sich jeder Staatsanwalt um eine freie Stelle als Richter im Eingangsamt beim Gericht seiner Wahl bewerben. Beförderungen erfolgen nach dem Leistungsprinzip, wobei die Justiz eine Vielfalt von Beförderungsmöglichkeiten bietet (z. B. das Amt eines Staatsanwalts als Gruppenleiter, als Oberstaatsanwalt, als Vorsitzender Richter am Landgericht oder als Richter am Oberlandesgericht). In Bayern ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft die Regel.
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Rechtspfleger
bearbeiten Aufgabengebiete, die früher von den Richtern wahrgenommen wurden. Rechtspfleger tragen ins Grundbuch ein, ermitteln Erben und überwachen Vormünder und Betreuer. Da die Aufgaben zum Richterspektrum zählen, sind auch Rechtspfleger sachlich unabhängig, d.h. sie entscheiden selbst anhand von Recht und Gesetz, unabhängig von Weisungen von Vorgesetzten.
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Justizfachwirte und Justizangestellte
sind Ansprechpartner der Bürger, erledigen die Büroorganisation, erheben Kosten und Vorschüsse und führen Protokoll in Gerichtsverhandlungen. Justizfachwirte sind Beamte des Freistaats, Justizangestellte werden direkt vom jeweiligen Gericht beschäftigt. Initiativbewerbungen als Justizangestellte(r) an das Amtsgericht Erlangen sind möglich, jedoch sollte dann explizit angegeben werden, dass die Bewerbung im Hinblick auf den Datenschutz längere Zeit aufbewahrt werden darf.
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Justizwachtmeister
sorgen für die Sicherheit bei Gericht und in den Verhandlungen, führen Gefangene in den Gerichtssaal und sind die erste Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher.