Kontakt
Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
Telefon: 08161 / 180-01
Telefax: 08161 / 180-235
E-Mail: poststelle@ag-fs.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an:
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.
Weiterführende Informationen zur elektronischen
Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Schriftliche Unterlagen können jederzeit in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim
Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je
nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist
verboten.
Bitte beachten Sie die folgenden abweichenden Öffnungszeiten:
Das Grundbuchamt ist von Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis12:00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet. Während des Parteiverkehrs ist das Grundbuchamt nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Freitags findet keine Sprechzeit statt. Es wird gebeten, Anträge bis auf weiteres schriftlich einzureichen.
Die Rechtsantragstelle ist Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten des Bürgerservice und der Rechtsantragstelle voneinander abweichen.
Bürgerservice Justiz und Rechtsantragstelle
Der Bürgerservice des Amtsgerichts Freising steht
Ihnen als Bürger/in als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Er ist insbesondere zuständig für - Allgemeine Fragen zum Geschäftsablauf in
Familien-, Nachlass-, Zivil oder Zwangsvollstreckungsverfahren -
Entgegennahme von schriftlichen Anträgen auf
Beratungshilfe -
Zeugenentschädigungen -
Ansprechpartner für Erstanfragen in
Nachlasssachen (Formular) -
Entgegennahme von Testamenten im Rahmen der
Ablieferungspflicht -
Ansprechpartner für Erbschaftsausschlagungen bei
auswärtigen Gerichten -
Entgegennahme von Hinterlegungsanträgen -
Aufnahme oder Rücknahme eines Einspruchs gegen
einen Strafbefehl Bitte beachten Sie, dass der Bürgerservice eine anwaltliche
Beratung nicht ersetzen kann. Beurkundungen oder Unterschriftbeglaubigungen
können nicht vorgenommen werden. Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag bis
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der
Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten
vor Beendigung der Sprechzeit. Sie erreichen uns telefonisch unter 08161/180-120 oder
per Mail über poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.
Aufgrund des Publikumsverkehrs ist während der
Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.
Die Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen zu gerichtlichen Verfahren zu Protokoll. Sie ist insbesondere zuständig für
- Aufnahme von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Aufnahme von Anträgen in Familienverfahren, insbesondere zur elterlichen Sorge
- Aufnahme von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Verfügung
- Aufnahme von Erklärungen in Zivil- oder Zwangsvollstreckungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann. Eine Rechtsberatung kann nicht erteilt werden.
Es wird darum gebeten, Anträge möglichst in schriftlicher Form einzureichen. Eine persönliche Vorsprache beschleunigt die Antragsbearbeitung nicht.
Hilfreiche Merkblätter/Formulare finden Sie auf den jeweiligen Verfahrensübersichten unter
oder auf der Seite des Justizportals des Bundes und der Länder unterÖffnungs- und Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch unter 08161/180-120 oder per Mail über poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.