Kontakt
Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
Telefon: 08161 / 180-01
Telefax: 08161 / 180-235
E-Mail: poststelle@ag-fs.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an:
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.
Weiterführende Informationen zur elektronischen
Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Das Grundbuchamt ist von Montag bis Donnerstag 10:00-12:00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet. Während des Parteiverkehrs ist das Grundbuchamt nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Freitags findet keine Sprechzeit statt. Es wird gebeten, Anträge bis auf weiteres schriftlich einzureichen.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Bürgerservice Justiz
Der Bürgerservice des Amtsgerichts Freising steht Ihnen als Bürger/in als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung. Im Bürgerservice Justiz bearbeiten Rechtspfleger und Servicekräfte mündlich vorgebrachte rechtliche Anträge der Bürger aus den Bereichen So erreichen Sie uns telefonisch unter 08161/180-120 oder per Mail über poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.
Aufgrund Publikumsverkehr ist während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte bis spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.
Der Wartenummernautomat wird 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit abgestellt.
Sollte Ihr Anliegen bei Gericht nicht im Bürgerservice Justiz bearbeitet werden können, werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.
Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen. Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
oder auf der Seite des Justizportals des Bundes und der Länder unter