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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Kontakt

Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
 

Telefon:    08161 / 180-01

Telefax:    08161 / 180-235

 

E-Mail:      poststelle@ag-fs.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

 

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• mittels De-Mail an:

   ag-freising@egvp.de-mail.de ,

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
  Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. 

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Schriftliche Unterlagen können jederzeit in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.


Bitte beachten Sie die folgenden abweichenden Öffnungszeiten:

Das Grundbuchamt ist von Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis12:00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet. Während des Parteiverkehrs ist das Grundbuchamt nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Freitags findet keine Sprechzeit statt. Es wird gebeten, Anträge bis auf weiteres schriftlich einzureichen.

Die Rechtsantragstelle ist Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten des Bürgerservice und der Rechtsantragstelle voneinander abweichen.


Bürgerservice Justiz und Rechtsantragstelle

Der Bürgerservice des Amtsgerichts Freising steht Ihnen als Bürger/in als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung. Er ist insbesondere zuständig für

-            Allgemeine Fragen zum Geschäftsablauf in Familien-, Nachlass-, Zivil oder                                                            Zwangsvollstreckungsverfahren

-            Entgegennahme von schriftlichen Anträgen auf Beratungshilfe

-            Zeugenentschädigungen

-            Ansprechpartner für Erstanfragen in Nachlasssachen (Formular)

-            Entgegennahme von Testamenten im Rahmen der Ablieferungspflicht

-            Ansprechpartner für Erbschaftsausschlagungen bei auswärtigen Gerichten

-            Entgegennahme von Hinterlegungsanträgen

-            Aufnahme oder Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Bitte beachten Sie, dass der Bürgerservice eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann. Beurkundungen oder Unterschriftbeglaubigungen können nicht vorgenommen werden.

Öffnungs- und Sprechzeiten:  Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.

Sie erreichen uns telefonisch unter 08161/180-120 oder per Mail über  poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.

Aufgrund des Publikumsverkehrs ist während der Öffnungszeiten mit eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit zu rechnen.


Die Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen zu gerichtlichen Verfahren zu Protokoll. Sie ist insbesondere zuständig für

-            Aufnahme von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz

-            Aufnahme von Anträgen in Familienverfahren, insbesondere zur elterlichen Sorge

-            Aufnahme von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Verfügung

-            Aufnahme von Erklärungen in Zivil- oder Zwangsvollstreckungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann. Eine Rechtsberatung kann nicht erteilt werden.

Es wird darum gebeten, Anträge möglichst in schriftlicher Form einzureichen. Eine persönliche Vorsprache beschleunigt die Antragsbearbeitung nicht. 

Hilfreiche Merkblätter/Formulare finden Sie auf den jeweiligen Verfahrensübersichten unter

oder auf der Seite des Justizportals des Bundes und der Länder unter 

Öffnungs- und Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch unter 08161/180-120 oder per Mail über  poststelle.buergerbuero@ag-fs.bayern.de.