Beratungshilfe
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle jeden Mittwoch geschlossen ist
Hinweise
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger. Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Die Beratung durch Behörden ist vorrangig. Des Weiteren ist die Beratungshilfe kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe, BVerfG, Kammerbeschluss v. 12.06.2007, 1 BvR 1014/07.
Das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle stellt grundsätzlich eine andere Möglichkeit für eine Hilfe dar, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist, BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 04.09.2006, 1 BVR 1911/06.
Weitere Informationen und einen Vorab-Check, ob für Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe (zu einer Wahrscheinlichkeit) vorliegen, finden Sie über folgenden Link: https://service.justiz.de/beratungshilfe.
Weitere Informationen
- Antragsformular auf Gewährung von Beratungshilfe
- Notwendige Unterlagen für Anträge auf Gewährung von Beratungshilfe
- Liquidationsformular für Rechtsanwälte
- weitere Formulare
- Broschüre Beratungshilfe
- Broschüre Sozialrecht
- Merkblätter der Arbeitsagentur
- Beratung und Hilfe durch das Jugendamt
- Volljährigenunterhalt
- Alleinerziehend Tipps und Informationen
- Schuldnerberatung
- Schuldnerberatung bei der Caritas in Freising