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Ag-fuerth

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Gerichtsbezirk

Das Amtsgericht Fürth liegt im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg:

Allgemeine örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth umfasst sowohl das Stadtgebiet als auch den Landkreis Fürth.

Erweiterte örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Fürth ist zudem zuständig für Konkurs-, Vergleichs-, Insolvenz- sowie Immobilarvollstreckungsverfahren der Amtsgerichtsbezirke Erlangen sowie Neustadt a.d.Aisch.
Zudem liegt die Zuständigkeit für Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichtsbezirke Erlangen sowie Neustadt a.d.Aisch beim Amtsgericht Fürth.