Gerichtsbezirk
Das Amtsgericht Fürth liegt im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg:
Allgemeine örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth umfasst sowohl das Stadtgebiet als auch den Landkreis Fürth.
Erweiterte örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Fürth ist zudem zuständig für Konkurs-, Vergleichs-, Insolvenz- sowie Immobilarvollstreckungsverfahren der Amtsgerichtsbezirke Erlangen sowie Neustadt a.d.Aisch.
Zudem liegt die Zuständigkeit für Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichtsbezirke Erlangen sowie Neustadt a.d.Aisch beim Amtsgericht Fürth.