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Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.


Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die  elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter

https://www.justiz.bayern.de/ejustice/

sowie unter

https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV

abrufbar.

Über das Bayernportal können Sie außerdem bereits in einigen Angelegenheiten Anträge rein elektronisch einreichen.
Eine allgemeine Übersicht zu den Online-Verfahren finden sie unter

https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66443746150/onlineverfahren?plz=90513&behoerde=02664548457&gemeinde=5424994502251

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID.