Bürgerservice Justiz
Aktuelle Information zur Grundsteuerreform ab 01.07.2022 (bzw. 2025)
Für die Grundsteuererklärung im Zuge der Grundsteuer-Reform ist kein (gebührenpflichtiger) Grundbuchauszug notwendig.
Die hierzu notwendige Angabe von Gemarkung/Flurnummer nebst Grundstücksgröße finden Sie unter anderem in Ihrer notariellen Urkunde (Kaufvertrag, Überlassung etc.).
Darüber hinaus werden sich diese Daten ab dem 01.07.2022 mittels einem von der Vermessungsverwaltung kostenfrei im Internet angebotenen Service selbst ermitteln lassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Grundsteuer (bayern.de).
Erreichbarkeit
Postanschrift:
Hallstraße 1
90762 Fürth
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11:30 Uhr
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, wird empfohlen zumindest 30 Minuten vor Ende der Sprechzeiten zu erscheinen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass beim Amtsgericht Eingangskontrollen durchgeführt werden.
Der Bürgerservice Justiz des Amtsgerichts Fürth steht Ihnen als Bürger/in als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Für die Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen wenden Sie sich bitte direkt an das Nachlassgericht .
Aufgaben des Bürgerservices
- Erteilung von Abschriften aus dem Handels- und Vereinsregister
- Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
- Einsicht in Zwangsversteigerungsgutachten
- Entgegennahme sowie Hilfestellung bzgl. Beratungshilfeanträgen
- Aufnahme von einfachen Anträgen, z.B. auf Akteneinsicht oder Erteilung von Urteilsausfertigungen
Sollte Ihr Anliegen nicht im Bürgerservice Justiz bearbeitet werden können,
werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.
Das Amtsgericht ist
nicht zu einer Rechtsberatung befugt.
Auch kann der
Bürgerservice Justiz keine Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften vornehmen.
Vordrucke in Papierform für die Antragstellung zur Erteilung von Registerauszügen sowie Grundbuchauszügen erhalten Sie im Bürgerservice.